Vorladung/Beschuldigtenanhörung
Sie haben Post von der Polizei, den Zollbehörden oder der Steuerfahndung erhalten, mit der Sie aufgefordert werden, sich auf der Dienststelle zur Durchführung einer Beschuldigtenvernehmung einzufinden oder Ihnen wurde ein Anhörungsbogen zugesandt, den Sie als Beschuldigter im Strafverfahren ausfüllen sollen? In diesen Fällen ist es bereits ratsam sich unmittelbar an einen versierten Strafverteidiger zu wenden. Wenn Sie Post dieser Art erhalten, befindet sich das gegen Sie geführte Strafverfahren in aller Regel noch im Stadium des Ermittlungsverfahren. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitig begonnene Verteidigung, die bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt und nicht erst im Gerichtssaal beginnt, in vielen Fällen zu besseren Ergebnissen führt und im Einzelfall eine Anklageerhebung und eine sich hieran anschließende belastende öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden werden kann.
Grds. sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet auf die eingangs genannte Post überhaupt zu reagieren, geschweige denn zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen oder einen Anhörungsbogen auszufüllen. Lediglich Ihre korrekten Personalien müssen Sie auf Nachfrage den Behörden mitteilen. Es empfiehlt sich in aller Regel zunächst zu schweigen und keine Angaben zu dem Ihnen gemachten Vorwurf zu machen. Machen Sie auf keinen Fall Angaben auf „eigene Faust“ und bevor Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte eingesehen und den Inhalt mit Ihnen erörtert hat. Der Umstand, dass Sie schweigen und sich eines Strafverteidigers bedienen, wird auch nicht zu negativen Schlüssen gegen Sie führen.
Nach Erhalt eines Schreibens dieser Art sollten Sie unmittelbar einen Besprechungstermin mit unserem Büro vereinbaren und diese Post mitbringen. Wir kümmern uns dann um die weiteren Schritte. Zunächst werden wir Akteneinsicht beantragen und mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden.
Diese Erstmaßnahmen können wir unmittelbar umsetzen. Auf Ihre Anfrage melden wir uns umgehend zurück, um einen zeitnahen Erstbesprechungstermin zu vereinbaren.
Wenn die Akte bei uns vorliegt, wird sich Ihr Anwalt mit Ihnen zusammensetzen, Ihnen die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden erläutern und eine Verteidigungsstrategie sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.