Anklage
Wenn Sie bereits vom Gericht eine Anklageschrift zugestellt bekommen haben, ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschlossen, Anklage gegen Sie zu erheben, mit dem Ziel eine Verurteilung herbeizuführen.
Zwar erhöht es die Erfolgsaussichten erheblich, wenn die Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren einsetzt.
Liegt bereits die Anklage vor, ist es allerdings noch nicht zu spät. Auch jetzt muss umgehend Einsicht in die Verfahrensakte genommen werden. In Einzelfällen kann dann im sog. Zwischenverfahren durch eine schriftliche Stellungnahme eine Nichteröffnung des Verfahrens erreicht werden. Für eine solche Stellungnahme setzt das Gericht allerdings in der Regel eine kurze Frist. Insofern sollten Sie sich unmittelbar nach Erhalt der Anklage an uns wenden.
Sollte sich ein Vorgehen im Zwischenverfahren nicht anbieten, kann bei geringfügigeren Vorwürfen auch noch vor der Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Auch insoweit gilt, dass nach Erhalt der Anklage umgehend ein Strafverteidiger aufgesucht werden sollte.
Denn auch wenn es bei dem Verfahren bleibt, ist nun die Hauptverhandlung vor dem Gericht gründlich vorzubereiten. Hier wird der Ihnen mit der Anklage zur Last gelegte Vorwurf bei dem zuständigen Gericht unter Anwesenheit der Staatsanwaltschaft verhandelt. Es werden Zeugen vernommen, Sachverständige angehört und weitere Beweise erhoben. Sollte sich diese Hauptverhandlung nicht vermeiden lassen, kämpfen wir in diesem Rahmen mit allen Mitteln, die die StPO dafür zur Verfügung stellt, sowie mit unser gesamten Erfahrung für das für Sie beste Ergebnis.
Die forensische Tätigkeit in der strafrechtlichen Hauptverhandlung vor Gericht zählt zu unseren absoluten Kernkompetenzen. Einige Mitglieder des Büros blicken auf viele Tausend Hauptverhandlungen in Strafsachen zurück, in denen Sie als Verteidiger tätig gewesen sind. Es vergeht kaum ein Arbeitstag, an dem unsere Anwälte nicht im Gerichtssaal für Ihre Interessen einstehen.
Regelmäßig werden Mitglieder des Büros in komplexeren Fällen auch von Kollegen aus anderen Fachgebieten, sofern diese ein strafrechtliches Mandat bearbeiten, für die Hauptverhandlung hinzugezogen.