Strafbefehl
Sie haben vom Amtsgericht einen Strafbefehl zugestellt bekommen? Auch dann sollten Sie sich umgehend von einem versierten Strafverteidiger beraten lassen. Die Besonderheit beim Strafbefehl besteht darin, dass das Gericht im schriftlichen Verfahren gegen Sie eine Geldstrafe – in Ausnahmefällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ausgesetzt zur Bewährung – festsetzt.
Sie haben allerdings die Möglichkeit hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, in dem der Strafbefehl bei Ihnen zugestellt wird. Insofern sollten Sie sich schnell um einen Beratungstermin bemühen, damit Ihr Verteidiger noch Gelegenheit hat, rechtzeitig Einspruch einzulegen. Anschließend nehmen wir Einsicht in die Ermittlungsakte und erörtern das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Nach Einlegung des Einspruchs kommt es zur Hauptverhandlung bei Gericht, in der die Vorwürfe aus dem Strafbefehl verhandelt werden. Hier setzen wir alles daran, für Sie ein besseres Ergebnis zu erreichen, als zuvor im Strafbefehl festgesetzt worden ist.
Ferner bietet das Strafbefehlsverfahren die Möglichkeit eine durch das Gericht zu hoch bemessene Geldstrafe außerhalb einer Gerichtsverhandlung zu reduzieren. Über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Vorgehens im Falle eines Strafbefehls beraten wir Sie gerne.
Bei geringfügigen und mittelschweren Vorwürfen kann – sofern sich eine Anklage nicht vermeiden lässt – versucht werden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf das Strafbefehlsverfahren überzugehen, um Ihnen damit eine öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen.