Thomas Klein

Fachanwalt für Strafrecht

Schon in der juristischen Ausbildung erfolgte die Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts, die sich nach der Zulassung als Rechtsanwalt dann fortsetzte und zur Gründung der KANZLEI FÜR STRAFRECHT 1994 und des Erwerbs der Fachanwaltschaft für Strafrecht führte.
Schwerpunkte der Tätigkeit von RA Klein als Strafverteidiger sind Kapitaldelikte sowie Betäubungsmittelverfahren neben der Übernahme von Mandaten aus allen anderen Bereichen des Strafrechts sowie Nebenklagevertretungen.

„Gericht u. Staatsanwaltschaft sind zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet, der Verteidiger hingegen ist als einseitiger Interessenvertreter des Beschuldigten ausschließlich zu dessen Entlastung u. als Fürsprecher tätig.“

Jürgen Wessing, in Graf (Hrsg.), Strafprozessordnung, 4. Aufl. 2021, § 137 Rn. 3.

Werdegang

  • geboren 1955 in Bremen
  • 1981 Absolvent der Einphasigen Juristenausbildung an der Universität Bielefeld im Schwerpunkt Strafrecht
  • Juni 1981 Zulassung als Rechtsanwalt in Osnabrück
  • 1994 Mitbegründer der KANZLEI FÜR STRAFRECHT gemeinsam mit Rechtsanwalt Meggers
  • seit Mai 1998 Fachanwalt für Strafrecht

Mitgliedschaften und Fortbildungen:

Mitglied sowie über viele Jahre Vorstandsmitglied der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger (VNBS), davon einige Jahre als deren Vorsitzender. In diesem Rahmen langjährige Mitarbeit bei der Vorbereitung des jährlichen STRAFVERTEIDIGERTAGES und Leitung von Arbeitsgruppen. Mitglied des Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Umfangreiche Vortragstätigkeit in der anwaltlichen Fortbildung und der juristischen Ausbildung. Mitglied des Fachausschuss Strafrecht der Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg sowie des Arbeitskreises “Die Strafjustiz in Niedersachsen”.

Sonstige Tätigkeiten:

Von 2011 bis 2021 Mitglied des Rates der Stadt Osnabrück.

Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen.